Finanzbuchhaltung
Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
wie z.B.
- Verbuchen* der Kreditoren- und Debitoren Rechnungen/ Gutschriften
- Verbuchen* der Bankauszüge, Paypal, Kreditkarte
- Führen des Kassenbuches/ Verbuchen der Barausgaben
- Verbuchen* der Reisekosten-/ Spesenabrechnungen
Und so einfach funktionierts:
Wir vereinbaren einen Termin zur Ermittlung des Arbeitsvolumens. Danach ver-
einbaren wir Einsatzzeiten nach Ihren Erfordernissen und unseren Erfahrungs- werten, die in Ihrem Hause an Ihren Computern stattfinden (InHouse-Lösung).
Oder:
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Die Übergabe Ihrer Belege/ Geschäftsvorfälle an uns bzw. erfolgt das Ein- |
Wir kontieren und buchen* Ihre Belege, genau wie Ihr Steuerberater, nach einem *Die Leistung erfolgt nach §6 Nr. 3+4 StBerG |
Nach dem Buchen* erhalten Sie Ihre Belege wieder zurück bzw. diese befinden sich *Die Leistung erfolgt nach §6 Nr. 3+4 StBerG |
Auswertungen wie BWA´s und Summen- & Saldenlisten stehen Ihnen direkt nach Wir buchen auf Datev oder wahlweise auf Lexware mit Datev- Schnittstelle. * Die Leistung erfolgt nach §6 Nr. 3+4 StBerG. *Diese Leistung erfolgt in Kooperation mit Martina Tetzlaff-Tils/ selbst. Buchhalterin |
*Die Leistung erfolgt nach §6 Nr. 3+4 StBerG
MyOfficeMaker erbringt Buchhaltungsservices nur gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.
Wir buchen bereits Belege |
Dienstleister |
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