Herzlich Willkommen bei MyOfficeMaker
Büroservice & Buchhaltungsbüro* in Köln
Suchen Sie qualifizierte Unterstützung im Bereich Buchhaltung* und Rechnungswesen ?
Suchen Sie eine Vertretung für Urlaub, krankeitsbedingtem Ausfall, bei Auftragsspitzen, Interim Management oder Projekten ?
Gerade auch bei Einführung einer neuen ERP-Software wird häufig
externe Unterstützung zur Entlastung der festen Mitarbeiter nötig.
oder
Sie haben gerade ein Unternehmen gegründet und brauchen Unterstützung im Back Office ?
Sie haben keine Zeit für lästige Büroarbeit ?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Erfahren Sie Unterstützung im Bereich Finance, Accounting, Rechnungswesen*, Buchhaltung* und Mahnwesen .
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Verbuchen Ihrer Rechnungen/ Gutschriften*, Bankauszüge, Kassenberichte, etc.
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Erstellen und kontrollieren von Zahlungsläufen
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Digitale Vorbereitung der Belege für den Steuerberater
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Verbuchen der lfd. Kontoauszüge und Belege* auf Lexoffice, Sevdesk, Datev, SAP, Navision
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Erinnern der säumigen Kunden (Mahnwesen) bis hin zum Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid
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Pflege der Stammdaten
* Die Leistung erfolgt nach §6 Nr. 4 StBerG
Seien Sie sich sicher, dass Ihre betrieblichen Daten bei uns in guten Händen sind. Wir unterstützen Sie mit unserem Büroservice in Ihrem gesamten kaufmännischen Betriebsablauf und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie wieder mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft haben.
Wir stehen Ihnen zur Seite, egal ob als "In House Lösung" in Ihren Büroräumen oder Remote von unserem Büro aus. Benötigen Sie einen Partner, der Sie berät, unterstützt oder ihnen einfach nur etwas erklärt?
Bei uns haben Sie keine vertragliche Bindung, keine Kündigungsfristen einzuhalten.
Dennoch sind wir an einer langfristigen Zusammenarbeit interssiert.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Büroservice für Ihr Unternehmen: |
Beispiel für kleine Betriebe: wir erledigen für Sie folgende Dienstleistungen für Ihr Unternehmen: |
Ihre Vorteile: Sie zahlen nur erbrachte Leistung MyOfficeMaker erbringt Buchhaltungsservices nur gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung. |
*MyOfficeMaker erbringt Buchhaltungsservices nur gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.
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